ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE VERMIETUNG
Allgemeines
Unsere Vermietbedingungen
gelten für alle auch zukünftigen Vereinbarungen mit unseren Kunden und
Geschäftspartnern.
Vermietungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Vermietbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Kunden und Geschäftspartner, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
Sollten einzelne Klauseln unserer Vermietbedingungen
unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bedingungen fort. Anstelle
der unwirksamen Regelungen tritt eine gesetzlich mögliche, durch welche das
erstrebte wirtschaftliche Ziel weitgehend erreicht wird.
Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur gültig, wenn sie
von uns bestätigt werden. Das gleiche gilt für die Zusicherung von
Eigenschaften.
Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz unserer
Firma.
Gerichtsstand ist Schärding am Inn.
Für die Rechtsbeziehungen der Partien gilt Österreichisches Recht in Form des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
Miethöhe
Die Miethöhe für die Überlassung von Geräten
richtet sich nach den jeweils gültigen Tagespreisen. Zu diesen Preisen kommt
die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
Die Transport- und Verpackungskosten sind in den Preisen nicht enthalten.
Kosten für Hin- und Rücktransport, für Auf- und Abbau sowie für Betreuung der
Geräte werden zu Lasten des Mieters gesondert berechnet.
Mietzeit
Die Mietzeit errechnet sich vom Tage, an dem
die Geräte unser Lager verlassen bzw. für den sie verbindlich bestellt sind,
bis zum Zeitpunkt der Rücklieferung an unser Lager, mindestens jedoch bis zum
Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Soweit die Geräte vor 12.00 Uhr mittags
ausgeliefert oder nach 12.00 Uhr mittags zurückgeliefert werden, wird der volle
Tagessatz berechnet. Mindestgebühr pro Mietvorgang ist eine volle Tagesmiete.
Versandbereitschaft aus unserem Lager ist der Lieferung gleichzusetzen, wenn
auf Veranlassung des Mieters die Geräte später als vereinbart das Lager
verlassen.
Stornierungsgebühr/Sicherheitsleistung
Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor
dem uns aufgegebenen Auslieferungstermin storniert, so wird eine Gebühr von 50%
einer Tagesmiete berechnet.
Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine
Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse in Höhe des
voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte
sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der
ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu
überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er die
ordnungsgemäße Lieferung an.
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm angemieteten Geräte gegen alle
Risiken, für die er oder Dritte uns gegenüber einzustehen haben auf eigenen
Kosten zu versichern und zwar ab Versand oder Übernahme von unserem Lager bis
zur Rücklieferung an unser Lager.
Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden
oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen. Alle notwendigen
Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Leuchtmittel, beschädigte, verbrauchte
oder verlorenene Leuchtmittel werden dem Mieter zum
Tagespreis berechnet. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden
Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Eigene Reparatureingriffe des Mieters
sind grundsätzlich untersagt.
Die vermieteten Geräte dürfen ohne unsere Zustimmung an Dritte weder vermietet
noch überlassen, bzw. verändert werden. Falls nicht ausdrücklich anders
vereinbart, dürfen sie nur im Bundesgebiet verwendet und transportiert werden.
Bei Verwendung der gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter zur
ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und
Risiko. Dies gilt auch, wenn der Versand durch uns im Auftrag des Kunden
erfolgt. Selbstabholer oder Beauftragte Spediteure sind verpflichtet, die
gelieferten Gegenstände sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, die von ihm gemieteten Geräte zu verpfänden
oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns
unverzüglich zu melden.
Der Mieter stellt uns während der Mietzeit von allen Risiken aus dem Mietgut - insbesondere Schäden Dritter durch etwaige
Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte frei.
Haftung des Mieters/Gefahrentragung
Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und
Schadlosigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör vom Tage der
Übergabe an bis zur Rückgabe am Auslieferungsort.
Für Nutzungsausfall, der uns dadurch entsteht, daß
die Geräte nicht in einwandfreiem Zustand zurückgeliefert werden, und für
erforderliche Instandsetzungskosten haftet der Mieter.
Der Mieter trägt die Transportgefahr für den Hin- und Rücktransport der von ihm
gemieteten Geräte. Dies gilt auch im Falle einer Zustellung und/oder Abholung
durch uns oder durch unsere Beauftragten.
Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den
Vermieter, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß
und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Das gleiche gilt, soweit bezüglich der Verletzung einer nicht vertragstragenden
Nebenpflicht nur leichte Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
Gewährleistung
Mit rügeloser Übernahme der vermieteten Geräte
einschließlich des Zubehörs werden diese als mangelfrei anerkannt.
Soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei Empfang ausdrücklich gerügt
wurden, ist der Mieter bei Störung oder Ausfall weder von der Zahlung des
Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung bar zu bezahlen. Bei längerer Mietzeit sind wir berechtigt, eine angemessene Abschlagszahlung zu fordern.
Zahlungsverzug
Überschreitung der Zahlungstermine berechtigt
uns zur Berechnung von Verzugszinsen.
Im Falle von Zahlungsrückständen sind wir befugt, die vermieteten Gegenstände
jederzeit und ohne Rücksicht darauf wieder an uns zu nehmen, wo sich die Geräte
befinden. Der Mieter ist verpflichtet, an der Rücknahme mitzuwirken,
insbesondere den Zugang zu den Geräten zu ermöglichen und sie herauszugeben.
Zahlungsweise
Schecks und Wechsel werden nur
erfüllungshalber angenommen. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der
Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag
verpflichtet. Bei Eintritt von Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für noch
folgende Lieferungen aus laufenden Aufträgen Vorauszahlungen zu erheben.
Vertragsverletzung, Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigt uns,
Rechnungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn
erfüllungshalber angenommene Schecks oder Wechsel nicht bezahlt werden.
Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht unseren Kunden nicht zu.
Eigentumsvorbehalt bei Verkauf von Geräten
Wir liefern grundsätzlich unter
Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Alle von uns gelieferten und gefertigten
Gegenstände und Materialien bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher gegen den
Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche sowie bis zur
Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks einschließlich
der entstehenden Kosten unser Eigentum.
Bei Veräußerung durch den Käufer gelten hieraus entstehende Kaufgeldforderungen
gegen andere Abnehmer bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen
Nebenrechten an uns abgetreten.
Fa. EAA- Raab, 20.10.98