ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE VERMIETUNG
Allgemeines
Unsere Vermietbedingungen gelten für alle auch
zukünftigen Vereinbarungen mit unseren Kunden und
Geschäftspartnern.
Vermietungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer
Vermietbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer
Kunden und Geschäftspartner, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn
wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Sollten einzelne Klauseln unserer Vermietbedingungen unwirksam
sein oder werden, so gelten die übrigen Bedingungen fort.
Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt eine gesetzlich
mögliche, durch welche das erstrebte wirtschaftliche Ziel
weitgehend erreicht wird.
Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur
gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. Das gleiche gilt
für die Zusicherung von Eigenschaften.
Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz unserer
Firma.
Gerichtsstand ist Schärding am Inn.
Für die Rechtsbeziehungen der Partien gilt Österreichisches
Recht in Form des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Miethöhe
Die Miethöhe für die Überlassung von
Geräten richtet sich nach den jeweils gültigen Tagespreisen. Zu
diesen Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
Die Transport- und Verpackungskosten sind in den Preisen nicht
enthalten. Kosten für Hin- und Rücktransport, für Auf- und
Abbau sowie für Betreuung der Geräte werden zu Lasten des
Mieters gesondert berechnet.
Mietzeit
Die Mietzeit errechnet sich vom Tage, an dem
die Geräte unser Lager verlassen bzw. für den sie verbindlich
bestellt sind, bis zum Zeitpunkt der Rücklieferung an unser
Lager, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten
Mietdauer. Soweit die Geräte vor 12.00 Uhr mittags ausgeliefert
oder nach 12.00 Uhr mittags zurückgeliefert werden, wird der
volle Tagessatz berechnet. Mindestgebühr pro Mietvorgang ist
eine volle Tagesmiete.
Versandbereitschaft aus unserem Lager ist der Lieferung
gleichzusetzen, wenn auf Veranlassung des Mieters die Geräte
später als vereinbart das Lager verlassen.
Stornierungsgebühr/Sicherheitsleistung
Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor
dem uns aufgegebenen Auslieferungstermin storniert, so wird eine
Gebühr von 50% einer Tagesmiete berechnet.
Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte
eine Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse
in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte
sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am
Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der
vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen.
Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er die
ordnungsgemäße Lieferung an.
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm angemieteten Geräte
gegen alle Risiken, für die er oder Dritte uns gegenüber
einzustehen haben auf eigenen Kosten zu versichern und zwar ab
Versand oder Übernahme von unserem Lager bis zur Rücklieferung
an unser Lager.
Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietzeit
auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich
anzuzeigen. Alle notwendigen Reparaturen gehen zu Lasten des
Mieters. Leuchtmittel, beschädigte, verbrauchte oder verlorenene
Leuchtmittel werden dem Mieter zum Tagespreis berechnet. Alle
während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen
zu Lasten des Mieters. Eigene Reparatureingriffe des Mieters sind
grundsätzlich untersagt.
Die vermieteten Geräte dürfen ohne unsere Zustimmung an Dritte
weder vermietet noch überlassen, bzw. verändert werden. Falls
nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen sie nur im
Bundesgebiet verwendet und transportiert werden. Bei Verwendung
der gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter
zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt
auch hierfür Kosten und Risiko. Dies gilt auch, wenn der Versand
durch uns im Auftrag des Kunden erfolgt. Selbstabholer oder
Beauftragte Spediteure sind verpflichtet, die gelieferten
Gegenstände sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, die von ihm gemieteten Geräte
zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen
seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu melden.
Der Mieter stellt uns während der Mietzeit von allen Risiken aus
dem Mietgut - insbesondere Schäden Dritter durch etwaige
Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte frei.
Haftung des Mieters/Gefahrentragung
Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und
Schadlosigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör
vom Tage der Übergabe an bis zur Rückgabe am Auslieferungsort.
Für Nutzungsausfall, der uns dadurch entsteht, daß die Geräte
nicht in einwandfreiem Zustand zurückgeliefert werden, und für
erforderliche Instandsetzungskosten haftet der Mieter.
Der Mieter trägt die Transportgefahr für den Hin- und
Rücktransport der von ihm gemieteten Geräte. Dies gilt auch im
Falle einer Zustellung und/oder Abholung durch uns oder durch
unsere Beauftragten.
Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den
Vermieter, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß
und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln verursacht wurde.
Das gleiche gilt, soweit bezüglich der Verletzung einer nicht
vertragstragenden Nebenpflicht nur leichte Fahrlässigkeit
unsererseits vorliegt.
Gewährleistung
Mit rügeloser Übernahme der vermieteten
Geräte einschließlich des Zubehörs werden diese als mangelfrei
anerkannt.
Soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei Empfang
ausdrücklich gerügt wurden, ist der Mieter bei Störung oder
Ausfall weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu
dessen Minderung berechtigt.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung bar zu bezahlen. Bei längerer Mietzeit sind wir berechtigt, eine angemessene Abschlagszahlung zu fordern.
Zahlungsverzug
Überschreitung der Zahlungstermine berechtigt
uns zur Berechnung von Verzugszinsen.
Im Falle von Zahlungsrückständen sind wir befugt, die
vermieteten Gegenstände jederzeit und ohne Rücksicht darauf
wieder an uns zu nehmen, wo sich die Geräte befinden. Der Mieter
ist verpflichtet, an der Rücknahme mitzuwirken, insbesondere den
Zugang zu den Geräten zu ermöglichen und sie herauszugeben.
Zahlungsweise
Schecks und Wechsel werden nur
erfüllungshalber angenommen. Ausgeschlossen sind Abzüge
jeglicher Art.
Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge
einschließlich der Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren
Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Bei Eintritt
von Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für noch folgende
Lieferungen aus laufenden Aufträgen Vorauszahlungen zu erheben.
Vertragsverletzung, Änderung der Firmenverhältnisse oder
wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Kunden berechtigt uns, Rechnungen sofort fällig zu stellen. Dies
gilt insbesondere, wenn erfüllungshalber angenommene Schecks
oder Wechsel nicht bezahlt werden.
Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht unseren Kunden
nicht zu.
Eigentumsvorbehalt bei Verkauf von Geräten
Wir liefern grundsätzlich unter
Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Alle von uns gelieferten
und gefertigten Gegenstände und Materialien bleiben bis zur
Bezahlung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der
Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche sowie bis zur
Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks
einschließlich der entstehenden Kosten unser Eigentum.
Bei Veräußerung durch den Käufer gelten hieraus entstehende
Kaufgeldforderungen gegen andere Abnehmer bereits bei ihrer
Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten an uns
abgetreten.
Fa. EAA- Raab, 20.10.98